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Hochschulmathematik/Band1/B1.009.tex
2026-01-18 16:08:19 +01:00

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860 B
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\phantomsection
\label{B1.9}
Jeder Aussagesatz ist mithin nur als sprachliches Gewand \liRa{9}für den durch ihn ausgedrückten Inhalt von Interesse. Deshalb führen wir für die durch Aussagesätze ausgedrückten bzw. ausdrückbaren Inhalte - das sind Beschreibungen von Sachverhalten - eine eigene Bezeichnung ein: Wir nennen solche Inhalte \textbf{Aussagen}.
\begin{flushright}
\begin{mybox}
\textbf{Aussagen} sind Beschreibungen von Sachverhalten, die ihren sprachlichen Ausdruck in Form von Aussagesätzen finden.
\end{mybox}
\end{flushright}
Verschiedene Aussagesätze, die dieselbe Aussage formulieren, nennen wir \textbf{gleichwertig}.
Auf Schwierigkeiten, die mit der Feststellung der Gleichwertigkeit gegebener Aussagesätze auf Grund dieser Festlegung zusammenhängen, gehen wir nicht näher ein.
\verweisrechts{B1.6}{6}